Wertanrechnung bei Haushaltsauflösungen und Ankauf aus Sammlungen oder Nachlass
Was wir unter Wertanrechnung verstehen
Einige Gegenstände des Hausrats können oft noch verkauft werden. Sie stellen also einen Wert dar.
Ein Irrglauben ist jedoch, man könne ein kleines Vermögen mit gewöhnlicher Einrichtung erzielen. Gerade mit Mobiliar ist das nicht möglich. Kaum jemand möchte ältere gebrauchte "Durchschnittsmöbel" kaufen. Selbst sie zu verschenken ist oft eine undankbare Aufgabe.
Aber in fast jedem Haushalt finden sich kleine "Schätze" in Form von gerade angesagten Vintage Wohnaccessoires.
Dekoobjekte, Lampen, Haushaltswaren oder auch Textilien aus vergangener Zeit. Diese sind gut zu veräußern, können also angerechnet werden.
Wertanrechnung bedeutet, wir erstellen eine Angebot für unsere Dienstleistung der Entrümpelung Ihres Objekts, inklusive Mehrwertsteuer.
Auch finden Sie dort einen Wert der Gegenstände die für uns von Interesse zum Verwerten sind. Also den Posten welchen wir Ankaufen würden.
Von der errechneten Gesamtsumme des Angebots wird der Ankaufspreis dann abgezogen.
Ankauf
Im Gegensatz zur Wertanrechnung steht der Ankauf von Waren. Ein Warenankauf ist unabhhängig von unserer Dienstleistung, also nicht mit einer Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung oder Entrümpelung gekoppelt.
Wenn Sie also lediglich etwas zum Verkauf anbieten möchten, so scheuen Sie sich nicht uns anzurufen oder eine E-Mail zu schicken.
Nachlassverwertung
Hochwertige Nachlässe können oft komplett verwertet werden, sodass keine Kosten enststehen. In ausgesuchten Fällen entsteht selbstverständlich auch ein Gewinn.
Oft arbeiten wir bei solchen Nachlässen mit einem Kunstsachverständigen und diversen Auktionshäusern zusammen.
Wir unterstützen und beraten Sie gern.
Sprechen Sie uns einfach diesbezüglich an.
Welche Gegenstände angerechnet werden
Das Ankaufsgeschäft unterliegt dem Zeitgeist und dem aktuellen Modegeschmack. Man geht also auch hier mit der Zeit.
Die Erfahrung zeigt was in den meisten Fällen noch angerechnet werden kann:
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Designobjekte und Möbel bekannter Designer
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Wohnaccessoires und Leuchten besonderer Art oder bestimmter Jahrzehnte
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Mobiliar bestimmter Epochen, welche aktuell in Mode sind
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Hochwertige Antiquitäten aller Art
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Gemälde verzeichneter Künstler
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Skulpturen und Kunstobjekte
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Gut erhaltene und besondere Alttagsgegenstände und Kleidung bis 1970 und früher
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Kuriositäten und Raritäten
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Ausgesuchte Sammlerstücke, welche am Markt veräußerbar sind
Die Aufzählung dient nur als grobe Orientierung.
Was kann NICHT angerechnet werden
Es gibt einiges, was nicht veräußerbar ist und darum nicht angerechnet wird. Diese Dinge erfüllen aber durchaus noch einen Zweck und können meist gespendet werden:
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gut erhaltene zeitlose Kleidung
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gut erhaltene Bettwäsche und Handtücher
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Inkontinenzprodukte und Hygieneartikel
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medizinische Hilfsmittel ( Rollatoren, Rollstühle, etc.)
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Alltagsgeschirr und Hausrat
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Waschmittel und Putzmittel (ungeöffnet)
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ungeöffnete, noch haltbare Konserven
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Körperpflegeprodukte, natürlich ungeöffnet
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nicht veraltete technische Geräte (Waschmaschinen, Trockner, Elektroherde, usw.)
Elektrogeräte können generell aus Gründen der gesetzlich vorgeschriebenen Mängelhaftung/ Gewährleistung nicht von uns angerechnet werden.
Es gibt leider einiges was keinerlei Verwendung mehr findet:
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Möbel und Textilien aus Raucherhaushalten
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grob verunreinigte oder kontaminierte Gegenstände
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sämtliche Eiche Möbel aus den 70er bis 90er Jahren
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Matratzen
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angebrochene Lebensmittel
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Lebensmittel aus der Tiefkühltruhe, auch wenn MHD noch nicht erreicht wurde
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alle Pflegeprodukte, Medikamente, Putzmittel welche bereits in Benutzung waren
Auch diese Aufzählungen dienen nur als Anhaltspunkt.